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Hundefreunde:
Rücksicht nehmen auf die Jungtiere im Wald

Hundefreunde, die mit ihrem Vierbeiner gern Waldspaziergänge unternehmen, sollten der Brut- und Setzzeit, die in Nordrhein-Westfalen vom 1. April bis zum 15. Juni läuft, ganz besondere Aufmerksamkeit widmen. Ohne Leine dürfen Fiffi und Bello nur auf den Waldwegen herumtollen, außerhalb der Wege gilt der Leinenzwang das ganze Jahr über und für gefährliche Hunde sowieso (Bundeswaldgesetz, Landesforstgesetz NRW, Landeshundegesetz). Für alle Natur- und Landschaftsschutzgebiete gibt es örtliche Sonderbestimmungen sowie Sonderbestimmungen in Ortschaften.

Jeder Hundebesitzer sollte natürlich wissen, wie ausgeprägt der Jagdtrieb seines Hundes ist und ob es deshalb nicht besser ist, den Vierbeiner grundsätzlich beim Waldspaziergang anzuleinen. Und besonders natürlich in der Brut- und Setzzeit. Diese Zeit wurde festgelegt, um den Tieren des Waldes die Möglichkeit zu geben, ihren Nachwuchs ungestört aufziehen zu können. Im Amtsdeutsch des Bundesjagdgesetzes heißt es dazu: "In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden." Also weder durch den Jäger noch durch quer durchs Unterholz rennende Hunde.

Damit junge Vögel oder Rehkitze zum Beispiel in Ruhe ihre ersten Lebenswochen erleben können, ist der gute Wille bei den Hundefreunden gefragt. Wer sich nicht absolut sicher ist, dass bei seinem Tier nicht doch der Jagdtrieb durchbrechen könnte, wenn die feine Nase eine Witterung aufgenommen hat, der sollte also insbesondere bis zum 15. Juni von der Leine Gebrauch machen, auch auf Waldwegen.

Daran sollte jeder denken, der die Natur, die dort lebenden Tiere und vor allem seinen eigenen Hund liebt: Sowohl nach dem jetzigen als (leider wohl auch) nach dem demnächst in Kraft tretenden novellierten NRW-Landesjagdgesetz dürfen Jäger wildernde Hunde abschießen. Und die Auslegung "wildernder Hunde" kann vom Jäger so oder so interpretiert werden.

peko

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