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Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt !

sondern ein Straftatbestand (§17 Tierschutzgesetz) oder eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Tierschutzgesetz)

Glücklicherweise gibt es immer mehr Menschen, die nicht mehr wegschauen. Sie können es nicht ertragen, dass Tiere gequält werden.

Der Tierschutzverein erhält häufig Anrufe wie z. B.:
"Sie müssen helfen!" Ein Nachbar schlägt seinen Hund, oder ein Hund kommt nur selten raus.
Hierbei handelt sich nicht nur um Hunde! Da werden Katzen geschlagen, Rinder, Schafe und Pferde nicht richtig gehalten; Kaninchen oder Meerschweinchen in zu enge Käfigen gepfercht, oft auch total verdreckt. Die Liste kann man unendlich fortsetzen.

Bei unseren Kontrollen stellen wir dann oft fest, dass durch mangelnde Sachkunde des Halters die Tiere nicht artgerecht gehalten werden.

Deshalb unsere Bitte:
Zeigen Sie Zivilcourage, wenn es um Tiere geht!
Sprechen Sie mit dem Tierhalter!

Wichtig!
Wer eine Tierquälerei dem Tierschutzverein meldet, sollte sich auch zu erkennen geben.

Leider werden dem Tierschutzverein immer wieder Meldungen anonym mitgeteilt. Es hilft den Tieren nur, wenn man den Anzeigenden für Rückfragen erreichen kann.

Der Tierschutzverein wird diese Daten selbstverständlich vertraulich behandeln. Wenn der Anrufer oder Briefschreiber bestimmte Handlungen beobachtet hat, kann er als Zeuge gebraucht werden. Sonst ist es oft nicht möglich, eine Meldung weiter zu verfolgen.
Außerdem ist es nach einer Kontrolle dann besser möglich, zu erfahren, ob Veränderungen bei der Haltung stattgefunden haben oder nicht.

Der Wunsch, keinen Ärger mit den Tierhaltern zu bekommen, ist verständlich – hilft aber den Tieren nicht.

§17 Tierschutzgesetz
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
   a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
   b) länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen
zufügt
§18 Tierschutzgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.

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