( Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes e.V. )
> Sie sind hier:  Aktuelles > Tierschutzthemen

Katzen müssen dringend Kastriert werden

Warum eine Katzenschutzverordnung

Um die Erhöhung der Anzahl verwilderter Katzen im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr wirksam entgegen zu steuern, den vorhandenen Bestand zu reduzieren und dadurch den betroffenen Katzen erhebliche Schmerzen und Leiden zu ersparen, hat sich die Stadt Mülheim an der Ruhr entschlossen, die Katzenschutzverordnung einzuführen.

Diese verpflichet Tierhalter, ihre Katzen mit Freigang kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Diese Verornung tritt am 1. Dez. 2018 in Kraft und gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben der zuständigen Behörde und deren Vertretern im Amt auf Verlangen den Nachweis über eine ordnungsgemäße Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Tiere vorzulegen.

Warum Katrationspflicht?

Nicht kastrierte Freigänger-Katzen nehmen zwangsläufig Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf und tragen so fortlaufend zu einer Vermehrung der Katzenpopulation bei.

Da Katzen zwei- bis dreimal im Jahr vier bis sechs Junge bekommen können, steigt die Zahl der Tiere sehr schnell an.

Dieses unkontrollierte Vermehren führt zu einem Kreislauf, der das Leid der Tiere immer weiter steigert und die Unterbringungsmöglichkeiten in Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine übersteigt.

Der Weg aus diesem Kreislauf ist die Kastration der Katzen.

Alle Katzenhalter in Mülheim an der Ruhr, die ihrer Katze freien Auslauf gewähren, sind daher nun verpflichtet, diese ab dem fünften Lebensmonat von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht

Katzenhalter müssen ihre Freigänger-Katze außerdem eindeutig und dauerhaft, durch die Implantation eines Mikrochips oder durch eine gut lesbare Tätowierung, kennzeichnen lassen.

Die Katze ist anschließend durch den Tierhalter in einem öffentlich oder privat geführten Haustierregister, z. B. beim Deutschen Tierschutzbund e. V. (FINDEFIX), TASSO e. V. oder der IFTA (Internationale Zentrale Tierregistrierung) registrieren zu lassen.

Die Registrierung ist nach jedem Halterwechsel zu aktualisieren. So wird auch die Rückgabe vermisster Tiere an ihren Halter erleichtert.

Vollständige Katzenschutzverordnung der Stadt Mülheim an der Ruhr

  zurück zur Einstiegsseite

Tierbild