dürfen nicht beseitigt werden !
Wenn der Betreiber eines Einkaufszentrums natürlich errichtete Mehlschwalbennester von der Außenfassade entfernen läßt, so kann dieser dazu verpflichtet werden, künstliche Nisthilfen
für die Vögel am Gebäude anzubringen.
Das hat jetzt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Der Betreiber des Einkaufszentrums könne sich nach Ansicht der niedersächsischen Richter nicht auf Verunreinigungen der Hausfassade durch die Vogelnester und ihre Bewohner berufen. Solche Beeinträchtigungen seien hinzunehmen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Az.: 8ME 65/04
Quelle WAZ v. 07.02.2005