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Rechtsgrundlagen |
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Hilfsbedürftige Igel |
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Jungigel im Herbst |
Bundesnaturschutzgesetz § 43 - Ausnahmen
(4) Abweichend von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nr. 1 sowie den Besitzverboten ist es .... zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.
Tierschutzgesetz § 2 Tierhaltung
(1) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
Ob ein Tier unsere Hilfe benötigt, ist manchmal schwer zu beurteilen. Als Faustregel gelten folgende Kriterien:
Fällt der gefundene und aufgenommene Igel unter vorgenannte Kriterien, beginnt die Arbeit für den Finder. Für die Erstversorgung siehe Pflege - Erste Hilfsmaßnahmen
Wer einen hilfsbedürftigen Igel findet und aufnimmt, muß sich im Klaren darüber sein, daß die Verantwortung für das Tier nun bei ihm liegt. Auffangstationen, die eine verhaltensgerechte Unterbringung gewährleisten können und deren Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse der Pflege und Ernährung verfügen, gibt es nur vereinzelt.
Wenn die Tage kürzer und kälter werden, beginnt die Zeit der gefundenen Igel. Der Igel ist ein Wildtier und Wildtiere gehören in die Natur und nicht in menschliche Obhut! Auch nicht, wenn es im Herbst mal etwas kälter wird und man Mitleid mit diesem "niedlichen" Geschöpf hat - außer das Tier fällt unter eines der Kriterien des Kapitels "Hilfsbedürftige Igel".
Man sagt, daß ein Jungtier Mitte November ein Gewicht von ca. 500 g erreicht haben muß, um den Winter gut überleben zu können. Normalerweise hat die Natur es auch so eingerichtet, dass gesunde Jungtiere rechtzeitig dieses Gewicht auf die Waage bringen. Dennoch ist beim Igel, wie bei allen Wildtieren, die Sterblichkeitsrate im ersten Lebensjahr die höchste. Es lauern Gefahren und Krankheiten, denen viele Jungtiere nicht gewachsen sind.
Für das Wildtier Igel, auch wenn es leicht unterhalb der empfohlenen 500g Mitte November wiegt, ist es immer besser in der Natur als in Gefangenschaft zu überwintern. Nur bei optimaler Versorgung kann der Igel in menschlicher Obhut annähernd die gleichen Chancen haben. Nachstehend einige Gründe, warum man die Aufnahme von Jungigeln in Frage stellen könnte:
Zusammenfassend kann man sagen: Jungigel sollten nur im äußersten Notfall aufgenommen werden, was dann auch im Einklang mit dem Tier- und Naturschutzgesetz stehen würde.
Das Überwintern von Jungigeln dient nicht der Erhaltung der Tierart. Nur Artenvielfalt in Flora und Fauna kann langfristig dem Igel das Überleben sichern!
 
Igel