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    Igel 

Aufnahme

Rechtsgrundlagen
Hilfsbedürftige Igel
Jungigel im Herbst

Rechtsgrundlagen für eine Igelaufnahme

Bundesnaturschutzgesetz § 43 - Ausnahmen
(4) Abweichend von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nr. 1 sowie den Besitzverboten ist es .... zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.

Tierschutzgesetz § 2 Tierhaltung
(1) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muß das Tier seiner Art und seinen Bedürftnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
     
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
     
  • muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

  


Hilfsbedürfige Igel

Ob ein Tier unsere Hilfe benötigt, ist manchmal schwer zu beurteilen. Als Faustregel gelten folgende Kriterien:

  • Verwaiste Igelsäuglinge
    Jungtiere, die noch geschlossene Augen und Ohren haben und sich außerhalb eines geschützten Nestes befinden, sind oftmals mutterlos. Im Zweifelsfall 1 bis 2 Std. beobachten!
    Jungtiere mit forschem Gang - aber auch sehr klein -, können 3-4-Wochen-Igelchen sein, die gerade ihr Umfeld erkunden und dabei auch schon einmal tags unterwegs sein können. Diese auf jeden Fall erst nach längerer Beobachtung (ca. 2 Std. zielloses Herumirren) aufnehmen.
     
  • Verletzte und kranke Igel
    Kranke und verletzte Tiere erkennt man meist daran, daß sie tags herumlaufen oder ungeschützt auf der Seite liegen. Sie sind apathisch, rollen sich kaum ein und sind meist sehr mager. Derart geschwächte Tiere umschwirren in der warmen Jahreszeit oft Fliegen.
     
  • Igel im Winter
    Igel, die im Winter, d. h. bei Dauerfrost oder geschlossener Schneedecke, noch unterwegs sind, brauchen meist Hilfe. Dabei spielt die Tageszeit keine Rolle. Es sind entweder kranke und schwache erwachsene Igel oder Jungtiere, die es nicht mehr geschafft haben, sich ein ausreichendes Fettpolster für den Winterschlaf anzufressen, bzw. durch starken Wurmbefall nicht anfressen konnten.

Fällt der gefundene und aufgenommene Igel unter vorgenannte Kriterien, beginnt die Arbeit für den Finder. Für die Erstversorgung siehe Pflege - Erste Hilfsmaßnahmen  

Wer einen hilfsbedürftigen Igel findet und aufnimmt, muß sich im Klaren darüber sein, daß die Verantwortung für das Tier nun bei ihm liegt. Auffangstationen, die eine verhaltensgerechte Unterbringung gewährleisten können und deren Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse der Pflege und Ernährung verfügen, gibt es nur vereinzelt.

  


Jungigel im Herbst

Wenn die Tage kürzer und kälter werden, beginnt die Zeit der gefundenen Igel. Der Igel ist ein Wildtier und Wildtiere gehören in die Natur und nicht in menschliche Obhut! Auch nicht, wenn es im Herbst mal etwas kälter wird und man Mitleid mit diesem "niedlichen" Geschöpf hat - außer das Tier fällt unter eines der Kriterien des Kapitels "Hilfsbedürftige Igel".

Man sagt, daß ein Jungtier Mitte November ein Gewicht von ca. 500 g erreicht haben muß, um den Winter gut überleben zu können. Normalerweise hat die Natur es auch so eingerichtet, dass gesunde Jungtiere rechtzeitig dieses Gewicht auf die Waage bringen. Dennoch ist beim Igel, wie bei allen Wildtieren, die Sterblichkeitsrate im ersten Lebensjahr die höchste. Es lauern Gefahren und Krankheiten, denen viele Jungtiere nicht gewachsen sind.

Für das Wildtier Igel, auch wenn es leicht unterhalb der empfohlenen 500g Mitte November wiegt, ist es immer besser in der Natur als in Gefangenschaft zu überwintern. Nur bei optimaler Versorgung kann der Igel in menschlicher Obhut annähernd die gleichen Chancen haben. Nachstehend einige Gründe, warum man die Aufnahme von Jungigeln in Frage stellen könnte:

  • Da wäre die nicht selten vorkommende unsachgemäße Versorgung durch Igelfinder oder sich zur Verfügung stellenden Betreuern, deren Kenntnisse und auch Möglichkeiten oft sehr zu wünschen übrig lassen, was oft einem Todesurteil gleichkommt.
     
  • Als nächstes muß man die Länge der Gefangenschaft eines Jungigels sehen: Man raubt ihm seine gesamte natürliche Jugendentwicklungsphase und manchmal auch die Prägephase - man sperrt ihn ein -. So kann man davon ausgehen, daß er längere Zeit braucht, um sich in der Natur wieder zurechtzufinden. Das gilt ganz besonders für Igel, die sehr jung aufgenommen werden.
     
  • Ein wichtiger Punkt ist noch, daß Igel sich häufig nicht mit der Gefangenschaft anfreunden können. Diese ständig unter Stress stehenden Tiere zeigen auffällige Verhaltensstörungen, wie z. B. Bewegungssteriotypien: Abrennen einer immer gleichen Strecke, ständiges Kratzen an einer Stelle oder Fressunlust trotz guter Gesundheit.

Zusammenfassend kann man sagen: Jungigel sollten nur im äußersten Notfall aufgenommen werden, was dann auch im Einklang mit dem Tier- und Naturschutzgesetz stehen würde.

Das Überwintern von Jungigeln dient nicht der Erhaltung der Tierart. Nur Artenvielfalt in Flora und Fauna kann langfristig dem Igel das Überleben sichern!

  

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      Pflege - Erste Hilfsmaßnahmen

Tierbild